UHC Thun sorgt für Anpassung beim Heimrecht im Cup

04.07.2023 15:36:18 | info@uhcthun.ch


Ab der Saison 2024/25 hat im Cup das unterklassige Team bis und mit Halbfinal Heimrecht. Bisher galt diese Regelung nur bis und mit Achtelfinal. Der UHC Thun lancierte den Antrag und ist damit hauptverantwortlich für die Anpassung des Cup-Reglements.

Rückblick: Am 15. Oktober 2022 verwandelte sich die MUR gegen 22 Uhr in eine Festhütte. Soeben hatte Jon Würz die NLB in der Verlängerung des Cup-Achtelfinals gegen das oberklassige Zug zum Sieg geschossen. Die Cup-Euphorie in Thun war riesig. In der Folge bescherte die Viertelfinal-Auslosung den Thunern das Derby auswärts in Bern gegen Köniz (4:8-Niederlage).

«Ich war sehr überrascht, dass nach der Ziehung das Heimrecht im Cup-Viertelfinal nicht zum Unterklassigen, also zu uns, wechselte», sagt Präsident Martin Wenger, der die Auslosung damals live verfolgte. «Bei den anderen grossen Sportverbänden im Fussball, Handball und Eishockey ist bis und mit Halbfinal das unterklassige Team heimberechtigt. Es gibt deshalb keinen plausiblen Grund, warum im Schweizer Unihockey das Team aus der tieferen Liga schon ab dem Viertelfinal kein Heimrecht mehr hat.»

Deshalb stellte der UHC Thun an der Nationalliga-Versammlung (NLV) Ende März den Antrag, dass im Cup das unterklassige Team bis und mit Halbfinal Heimrecht geniesst. Der Vorschlag stiess bei den Clubs der beiden höchsten Frauen- sowie Männer-Ligen auf viel Anklang und wurde schlussendlich angenommen. Die Änderung fliesst nun in das Cup-Reglement ein und tritt auf die Saison 2024/25 in Kraft.

Wenger freut sich über den Zuspruch der anderen Clubs und sagt: «Wir sind zufrieden. Es macht mich ehrlich gesagt auch ein bisschen stolz, konnten wir als UHC Thun etwas zur Weiterentwicklung der Sportart beitragen. Es zeigt, dass wir uns im Schweizer Unihockey mittlerweile einen gewissen Stellenwert erarbeitet haben.»
 


 

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